Nationalpark
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| Besserer Schutz für das Wattenmeer | ||
| Neues
Walschutzgebiet Das neue Walschutzgebiet westlich der Inseln Sylt und Amrum schützt die Schweinswale. Sie ziehen dort ihre Jungen auf. Durch das neue Gesetz sind sie vor Speedbooten und gefährlichen Formen der Fischerei geschützt. | ![]() | |
![]() | Seeseitige
Erweiterung Die seewärtige Grenze des Nationalparks ist nun die Drei-Seemeilen-Linie, im Walschutzgebiet die 12-Seemeilen-Linie. Mit der seeseitigen Erweiterung gehören wichtige Überwinterungsgebiete von Meeresenten und Seetauchern jetzt zum Nationalpark. Die Tiere sind hier vor Offshore-Windparks, industrieller Sand- und Kiesbaggerei und (sobald die Befahrensverordnung an das neue Nationalparkgesetz angepasst wird) schnellen Schiffen sicher. | |
| Nutzungsfreies
Gebiet In einem nutzungsfreien Gebiet südlich des Hindenburgdamms von Sylt
kann sich die Natur nach dem Nationalpark-Motto „Natur Natur sein lassen“ nun
frei entwickeln. Während die Garnelen-Fischerei im übrigen Nationalpark erlaubt
ist, ist sie in diesem Gebiet verboten. Nutzungsfreie Gebiete gibt es weltweit
fast ausschließlich in Nationalparken, dort sind sie internationaler Standard. Neue Zonierung Die Zonierung des Nationalparks wurde vereinfacht: Statt drei Schutzzonen gibt es nur noch zwei. Die Schutzzone 1 wurde vergrößert und neu geschnitten. Sie besteht jetzt aus zusammenhängenden Wattstromgebieten. | ||
| Brandgänse:
Mausern ohne Stress Die Mausergebiete der Brandgänse im Dithmarscher Wattenmeer werden besser geschützt. Fischer und Wassersportverbände haben sich in freiwilligen Vereinbarungen verpflichtet, diese Gebiete während der Mauser von Juli bis September nicht zu befahren. Der Schutz für die störungsempfindliche Brandgans, die dort ihr Gefieder wechselt und mehrere Wochen nicht flugfähig ist, wird damit entscheidend verbessert. |
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| Das Wattenmeer: Lebens- und Wirtschaftsraum | ||
| Die wirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung und traditionelle Nutzung des Wattenmeeres sind im neuen Gesetz angemessen berücksichtigt. | ||
![]() | Küstenschutz Der Küstenschutz wird durch das Nationalparkgesetz nicht eingeschränkt. Das Vorland und seine Salzwiesen sollen erhalten bleiben und an vielen Stellen erweitert werden. | |
| Fischerei Die traditionelle erwerbsmäßige Fischerei ist in der Schutzzone 1 und im Walschutzgebiet weiterhin möglich, aber in der nutzungsfreien Zone nicht erlaubt. | ||
| Auch für die Garnelenfischerei ist das nutzungsfreie Gebiet südlich des Hindenburgdamms gesperrt. An der befischbaren Fläche des Nationalparks hat dieses Gebiet einen Anteil von etwa einem Prozent. Die Miesmuschelfischerei ist durch Verträge zwischen dem Land und den Muschelfischern geregelt. Die Muschelkulturen liegen alle außerhalb der Schutzzone 1. Saatmuscheln werden nicht auf Wattflächen gewonnen, und nur außerhalb der Zone 1. | ![]() | |
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Hobbyfischerei mit Angeln, Gliep und anderem leichten Gerät sowie Buttpetten ist in den küstennahen Bereichen auch in der Schutzzone 1 erlaubt. Die Fischerei auf Herz- und Schwertmuscheln ist durch das neue Nationalparkgesetz ausdrücklich verboten. | ||
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Beweidung Die Salzwiesen im Nationalpark sollen sich möglichst natürlich entwickeln und werden nur im Ausnahmefall aus Küstenschutzgründen beweidet. Die bewährte Verfahrensweise des Nationalparkamtes, bestehende Pachtverträge solange zu verlängern, wie die Schäfereibetriebe in ihrer wirtschaftlichen Existenz darauf angewiesen sind, ist jetzt im Gesetz verankert. | |
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Tourismus Schifffahrt
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| Büsum
nun Nationalparkgemeinde | ||
![]() | Schleswig-Holsteins
Umweltminister Klaus Müller (links) zeichnete Büsum (und Nordstrand)
als erste Nationalparkgemeinden im Norden aus. Bürgermeister Volker Johann
freut sich. Foto: Willy Böge | |
| Klaus Müller erklärte dazu: „Beide Gütesiegel garantieren den Urlaubsgästen, dass sich diese Gemeinden engagiert für den Umweltschutz und den Nationalpark einsetzen. Hiervon profitieren alle Seiten: Der Gast erhält in diesen Orten mehr und bessere Nationalpark-Infos. Für die Gemeinden ist das Zertifikat ein Imagegewinn, der ihnen einen Marketingvorteil verspricht. Und das Nationalparkamt und seine Schwesterorganisation, die NationalparkService GmbH, haben neue, starke Partner für die Sache des Naturschutzes gefunden, Partner die sich aktiv für den Nationalpark engagieren.“ Die Kopplung mit dem Viabono-Zertifikat – eine Voraussetzung für die Anerkennung als Nationalparkgemeinde – gewährleistet ein generell umweltorientiertes Verhalten der Nationalparkgemeinden. Zusätzlich bekennen sie sich zur Nationalparkidee und wollen sie aktiv fördern. Um die Auszeichnung zu erhalten, beantwortete die Gemeinde 40 Fragen, die unter anderem die Bereiche Verkehr, Abfall, Energie, Wasser, Wirtschaft und Wohlbefinden abdecken. Wird eine bestimmte Punktzahl erreicht, erhält sie das Viabono-Zertifikat. | ||
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