Nationalpark


Seit 1985 ist das Wattenmeer in Schleswig-Holstein geschützt.

Zunächst waren es 2730 qkm. Am 17. Dezember 1999 trat ein neues, besseres Nationalparkgesetz in Kraft. Nun wurde der Nationalpark auf 4410 qkm erweitert. Der Naturschutz wurde in vielen Details verbessert. Dazu zählt auch ein Walschutzgebiet und ein vollkommen nutzungsfreies Gebiet.

Gänse Foto: Reimer Stecher

Nonnengänse und Graugänse auf der herbstlichen Rast im Speicherkoog.
Foto: Reimer Stecher

 
Besserer Schutz für das Wattenmeer
Neues Walschutzgebiet
Das neue Walschutzgebiet westlich der Inseln Sylt und Amrum schützt die Schweinswale. Sie ziehen dort ihre Jungen auf. Durch das neue Gesetz sind sie vor Speedbooten und gefährlichen Formen der Fischerei geschützt.
Schweinswal Foto Nationalparkamt/Archiv

Foto Nationalparkamt/Archiv

Seeseitige Erweiterung
Die seewärtige Grenze des Nationalparks ist nun die Drei-Seemeilen-Linie, im Walschutzgebiet die 12-Seemeilen-Linie. Mit der seeseitigen Erweiterung gehören wichtige Überwinterungsgebiete von Meeresenten und Seetauchern jetzt zum Nationalpark. Die Tiere sind hier vor Offshore-Windparks, industrieller Sand- und Kiesbaggerei und (sobald die Befahrensverordnung an das neue Nationalparkgesetz angepasst wird) schnellen Schiffen sicher.
 
Nutzungsfreies Gebiet

In einem nutzungsfreien Gebiet südlich des Hindenburgdamms von Sylt kann sich die Natur nach dem Nationalpark-Motto „Natur Natur sein lassen“ nun frei entwickeln. Während die Garnelen-Fischerei im übrigen Nationalpark erlaubt ist, ist sie in diesem Gebiet verboten. Nutzungsfreie Gebiete gibt es weltweit fast ausschließlich in Nationalparken, dort sind sie internationaler Standard.

Neue Zonierung

Die Zonierung des Nationalparks wurde vereinfacht: Statt drei Schutzzonen gibt es nur noch zwei. Die Schutzzone 1 wurde vergrößert und neu geschnitten. Sie besteht jetzt aus zusammenhängenden Wattstromgebieten.

 
Brandgänse: Mausern ohne Stress
Die Mausergebiete der Brandgänse im Dithmarscher Wattenmeer werden besser geschützt. Fischer und Wassersportverbände haben sich in freiwilligen Vereinbarungen verpflichtet, diese Gebiete während der Mauser von Juli bis September nicht zu befahren. Der Schutz für die störungsempfindliche Brandgans, die dort ihr Gefieder wechselt und mehrere Wochen nicht flugfähig ist, wird damit entscheidend verbessert.
Brandgans: Foto Nabu/ Norbert Kempf
 
Das Wattenmeer: Lebens- und Wirtschaftsraum
Die wirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung und traditionelle Nutzung des Wattenmeeres sind im neuen Gesetz angemessen berücksichtigt.
 
Salzwiese, Foto Peter RohdeKüstenschutz
Der Küstenschutz wird durch das Nationalparkgesetz nicht eingeschränkt. Das Vorland und seine Salzwiesen sollen erhalten bleiben und an vielen Stellen erweitert werden.
 
Fischerei

Die traditionelle erwerbsmäßige Fischerei ist in der Schutzzone 1 und im Walschutzgebiet weiterhin möglich, aber in der nutzungsfreien Zone nicht erlaubt.
 
Auch für die Garnelenfischerei ist das nutzungsfreie Gebiet südlich des Hindenburgdamms gesperrt. An der befischbaren Fläche des Nationalparks hat dieses Gebiet einen Anteil von etwa einem Prozent. Die Miesmuschelfischerei ist durch  Verträge zwischen dem Land und den Muschelfischern geregelt. Die Muschelkulturen liegen alle außerhalb der Schutzzone 1. Saatmuscheln werden nicht auf Wattflächen gewonnen, und nur außerhalb der Zone 1.Miesmuschel: Foto Nationalparkamt/ Archiv
 

Hobbyfischerei mit Angeln, Gliep und anderem leichten Gerät sowie Buttpetten ist in den küstennahen Bereichen auch in der Schutzzone 1 erlaubt. Die Fischerei auf Herz- und Schwertmuscheln ist durch das neue Nationalparkgesetz ausdrücklich verboten.

 
Schafe auf dem Deich, Foto Reimer Stecher Beweidung
Die Salzwiesen im Nationalpark sollen sich möglichst natürlich entwickeln und werden nur im Ausnahmefall aus Küstenschutzgründen beweidet. Die bewährte Verfahrensweise des Nationalparkamtes, bestehende Pachtverträge solange zu verlängern, wie die Schäfereibetriebe in ihrer wirtschaftlichen Existenz darauf angewiesen sind, ist jetzt im Gesetz verankert.
 

Tourismus

Gäste sind im Nationalpark herzlich willkommen!

Für touristische Nutzungen gelten aber Regeln, die man respektieren soll. Wattwanderungen sind erlaubt und an allen Stränden im Nationalpark kann gebadet werden. Sie möchten etwas über die Badewasserqualität vor der Küste Büsums erfahren, dann klicken Sie hier. In der gesamten Schutzzone 2 und auf den küstennahen Wattflächen bis etwa 1 km in der Schutzzone 1 ist das Betreten erlaubt. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Infotafeln oder erfahren Sie vor Ort.

Schifffahrt

Für die Schifffahrt gilt im alten Nationalparkgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 12 kn, in Fahrwassern 16 kn. In der Zone 1 gelten entsprechend 8 und 12 kn. Das Land Schleswig-Holstein strebt an, auch für die neu hinzugekommenen Nationalparkflächen eine Geschwindigkeitsbegrenzung beim zuständigen Bundesverkehrsministerium zu erreichen.

 

Büsum nun Nationalparkgemeinde

Umweltminister Klaus Müller zeichnete am 30. Juni 2003 das Nordseeheilbad Büsum sowie die Insel Nordstrand als Nationalparkgemeinden aus. Außerdem erhielten sie aus der Hand von Stephan Krug, Geschäftsführer von Viabono, eine weitere Auszeichnung: Für ihren hohen Umweltstandard erhielten die Urlaubsorte als erste Gemeinden in Schleswig-Holstein die Anerkennung als Viabono-Kommune.

 

Schleswig-Holsteins Umweltminister Klaus Müller (links) zeichnete Büsum (und Nordstrand) als erste Nationalparkgemeinden im Norden aus. Bürgermeister Volker Johann freut sich.
Foto: Willy Böge
 
Klaus Müller erklärte dazu: „Beide Gütesiegel garantieren den Urlaubsgästen, dass sich diese Gemeinden engagiert für den Umweltschutz und den Nationalpark einsetzen. Hiervon profitieren alle Seiten: Der Gast erhält in diesen Orten mehr und bessere Nationalpark-Infos. Für die Gemeinden ist das Zertifikat ein Imagegewinn, der ihnen einen Marketingvorteil verspricht. Und das Nationalparkamt und seine Schwesterorganisation, die NationalparkService GmbH, haben neue, starke Partner für die Sache des Naturschutzes gefunden, Partner die sich aktiv für den Nationalpark engagieren.“ Die Kopplung mit dem Viabono-Zertifikat – eine Voraussetzung für die Anerkennung als Nationalparkgemeinde – gewährleistet ein generell umweltorientiertes Verhalten der Nationalparkgemeinden. Zusätzlich bekennen sie sich zur Nationalparkidee und wollen sie aktiv fördern. Um die Auszeichnung zu erhalten, beantwortete die Gemeinde 40 Fragen, die unter anderem die Bereiche Verkehr, Abfall, Energie, Wasser, Wirtschaft und Wohlbefinden abdecken. Wird eine bestimmte Punktzahl erreicht, erhält sie das Viabono-Zertifikat.